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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99 (https://dejure.org/2003,16696)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.06.2003 - L 17 U 183/99 (https://dejure.org/2003,16696)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - L 17 U 183/99 (https://dejure.org/2003,16696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente; Feststellung, ob eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalls ist; Weitergeltung bereits aufgehobener Vorschriften des Sozialrechts ; Unfall als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
    Nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) geltenden Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind als Ursache oder Mitursache unter Abwägung ihres Wertes nur die Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72; 61, 127, 129; 63, 272, 278; Bereiter-Hahn/ Schieke/Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 3).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
    Nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) geltenden Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind als Ursache oder Mitursache unter Abwägung ihres Wertes nur die Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72; 61, 127, 129; 63, 272, 278; Bereiter-Hahn/ Schieke/Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 3).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
    Bestand im Unfallzeitpunkt eine Krankheitsanlage des geschädigten Körperteils, so muss abgegrenzt werden, ob der Gesundheitsschaden auch ohne das Unfallereignis zu etwa derselben Zeit durch andere alltäglich vorkommende Ereignisse hätte verursacht werden könnten, oder ob der Krankheitsanlage eine solch überragende Bedeutung nicht beigemessen werden kann und daher dem Unfallgeschehen ein wesentlicher Ursachenbeitrag zuzuerkennen ist (BSGE 62, 220, 222; BSG Breithaupt 1968, 823 f.; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 3.3, Stichw.: "Gelegenheitsursache"; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - 12. Aufl., § 8 SGB VII Rdnr. 378).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden - auch als haftungsausfüllende Kausalität bezeichnet - ist erst dann gegeben, wenn beim vernünftigen Abwägen aller Umstände die auf die unfallbedingte Verursachung hindeutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf eine Entscheidung gestützt werden kann (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; § 551 Nr. 1).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im Wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt (BSGE 23, 139, 141; 61, 113, 115; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar], Stand 6/96, § 548 RVO Rdnr. 2).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90

    Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
    Die Feststellungsklage erfordert - als besondere Prozessvoraussetzung (vgl. dazu z.B. Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung.
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im Wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt (BSGE 23, 139, 141; 61, 113, 115; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar], Stand 6/96, § 548 RVO Rdnr. 2).
  • SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Vergabe von Fördermitteln an

    Dies bedeutet, dass auch Vorgänge im Bereich des Psychischen vom Merkmal des Gesundheitsschadens im Sinne des Unfallbegriffes erfasst werden (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25.06.2003, Az.: L 17 U 183/99).
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